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Rahmenvertrag

Der Rahmenvertrag

Im Rahmenvertrag legen wir die Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und EuroParcs fest. Dazu gehören die Parkordnung, die Zuständigkeiten des Managements, die Erbringung von Dienst- und Serviceleistungen, die Vereinbarungen über die Selbstnutzung und das Übereinkommen darüber, wenn Sie Ihr Ferienhaus vermieten. Dieser Rahmenvertrag wurde auf der Grundlage der Rückmeldungen von Eigentümern und der BEX 2.0-Sondierungsgruppe ausgearbeitet und enthält viele Verbesserungen.

Darüber hinaus haben wir einige Rückmeldungen von Eigentümern aus dem Pilotprojekt im EuroParcs De Zanding und EuroParcs De Wije Werelt erhalten, die wir in die neuen Verträge einfließen lassen konnten. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Vorteile und Änderungen, die wir gemeinsam erarbeitet haben:

Die wichtigsten Vorteile

Vorteile für beide - Eigentümer und Mieter

  • Transparente Vereinbarungen - Viele Vereinbarungen werden sowohl für Sie als auch für EuroParcs einfacher und klarer erfasst. Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass viele Eigentümer nicht alle Vereinbarungen kennen, die in den verschiedenen Verträgen wie dem Kaufvertrag, den allgemeinen Bestimmungen der Urkunde, der Parkordnung und dem Verwaltungs- und Betriebsvertrag enthalten sind. Mit dem Rahmenvertrag haben wir nun eine klare Übersicht über die wichtigsten Vereinbarungen, die für den Besitz eines Ferienhauses in einem EuroParcs-Park gelten. So können Sie besser verstehen, was Sie von uns erwarten können und welche Pflichten Sie als Eigentümer haben.

  • SLA für Dienstleistungen - Wir führen ein SLA (Service Level Agreement) gegenüber den Eigentümern ein. Das bedeutet, dass klar beschrieben wird, welche Dinge in bestimmten Dienstleistungen oder Dienstleistungspaketen enthalten sind und in welcher Qualität oder Häufigkeit sie erbracht werden sollen. Auf diese Weise hoffen wir, Verwirrung und Unklarheiten zu vermeiden. Wir machen auch deutlich, was passiert, wenn EuroParcs diese Vereinbarungen nicht einhält.

  • Kontrolle und Qualität der Dienstleistungen - Wenn die Dienst- und Serviceleistungen von EuroParcs nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden, kann der Eigentümer vom Beschwerdeverfahren Gebrauch machen. Dabei verpflichtet sich EuroParcs, innerhalb von 15 Arbeitstagen zu antworten. Wenn wir dies nicht tun oder wenn die Dienstleistung oder der Service nicht entsprechend dem vereinbarten Qualitätsniveau erbracht wird, hat der Eigentümer Anspruch auf eine anteilige Gutschrift für diese Dienstleistung oder diesen Service. Außerdem entwickeln wir ein neues Eigentümerportal, in dem wir Einblick in die Durchführung von Dienstleistungen einschließlich einer etwaigen Berichterstattung (z. B. anhand von Fotos) geben. Wir gehen davon aus, dass diese Komponente im Laufe des Jahres 2025 eingeführt werden wird.

  • Partizipation der Interessensvertretung der Eigentümer für Dienstleistungen und Dienstleistungserbringung - Wir haben einen neuen partizipativen Weg rund um Dienstleistungen und Dienstleistungserbringung in den Rahmenvertrag aufgenommen. Dadurch erhält die Interessensvertretung der Eigentümer, möglicherweise mit Unterstützung einer Gruppe von Sondierungsgremien, ein Mitspracherecht bei der Frage, wie und auf welchem Qualitätsniveau die Dienstleistungen und die Dienstleistungserbringung erfolgen sollen. Gemeinsam überlegen wir, wie wir die Dinge optimieren können, um den Eigentümern ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis zu bieten.

  • Effizienz und Verringerung der Komplexität - Wenn wir die Vereinbarungen einfacher und unkomplizierter gestalten, können wir effizienter arbeiten und es unseren Teams ermöglichen, sich stärker auf die Verbesserung der Vermietung und des Betriebs unserer Parks zu konzentrieren. Auf diese Weise können wir weiterhin am Gästeerlebnis und an der Qualität unserer Dienstleistungen für die Eigentümer arbeiten und die Marke EuroParcs weiter ausbauen. Die Reduzierung der Komplexität ist auch das wichtigste Mittel zur Kostensenkung.

  • Möglichkeit des Vertragswechsels - Wir sehen bei vielen Eigentümern das Bedürfnis, nach einigen Jahren zu einem anderen (Typ von) Vertrag zu wechseln. Das liegt zum Beispiel daran, dass Eigentümer in den Ruhestand gehen oder sich die Urlaubsbedürfnisse ändern. Mit der Einführung des Rahmenvertrags wird es einfacher, zwischen den Eigentümermodellen zu wechseln. Sie haben also mehr Flexibilität, um Ihr Ferienhaus so zu nutzen, wie es zu Ihnen passt. In den meisten Fällen wählen Sie als Eigentümer ein Eigentümermodell für 3 Jahre und können danach wechseln. Der Rahmenvertrag läuft dann wie gewohnt weiter.

Vorteile für vermietende Eigentümer

  • Klarere Definition und mehr Freiheit bei der Eigennutzung - Derzeit haben die meisten Parks strenge Definitionen, was als Eigennutzung gilt. Wir machen dies flexibler und einheitlich für alle Parks. Mit der Einführung des Rahmenvertrags ist die Eigennutzung für Familie und Freunde möglich, solange es sich nicht um eine gewerbliche (Unter-)Vermietung handelt. Allerdings müssen alle Gäste immer im Nachtregister eingetragen sein. Weitere Erklärungen finden Sie unter 'die wichtigsten Änderungen'

  • Möglichkeiten zur Risikominderung - Mit den neuen Modellen ist es einfacher, sich im Voraus über die Vermietung Ihres Ferienhauses und das Risiko, das Sie dabei eingehen wollen, zu einigen. Sie können sich für ein Eigentümermodell entscheiden, bei dem Sie gleich zu Beginn des Jahres wissen, woran Sie sind. Auf der anderen Seite haben wir auch Optionen für unsere aktiven Eigentümer, die mehr Verantwortung übernehmen und ein größeres Risiko eingehen wollen. In den letzten Jahren haben wir Eigentümer erlebt, die damit sehr erfolgreich sind und mit ihren eigenen Vermietungsaktivitäten hohe Renditen erzielen.

  • Beschädigungen und Bruchschäden - Wir werden die jährlichen Kosten für geringfügige Wartungsarbeiten und den Kauf von kleinem Inventar für die Vermieter einstellen. Ein fester Betrag pro Gastnacht wird vom Mietpreis abgezogen, ähnlich wie bei der Touristensteuer. Das ist gerechter, denn auf diese Weise zahlen Objekte, die mehr vermietet werden und daher mehr Ansprüche haben, in entsprechender Relation mehr als Objekte, die weniger vermietet werden. Um die Sache zu vereinfachen, übernimmt EuroParcs die Verantwortung für Schäden und Brüche, die von Feriengästen verursacht werden, bis zu einem Betrag von 5.000 € pro Vorfall. Dies erspart den Eigentümern eine Menge unnötiger Rechnungen und Frustration.

  • Vereinfachung der Rechnungsstellung - Wir vereinfachen die Rechnungsstellung. Je nach gewähltem Eigentümermodell erhalten Sie bis zu 95 % weniger Rechnungen pro Jahr. Dadurch sinkt das Risiko von Fehlern. Außerdem zahlen die Eigentümer bei den meisten Eigentümermodellen die Jahresrechnung nicht mehr jährlich im Voraus, sondern sie ist direkt im Angebot enthalten. Auch das vereinfacht die Verwaltung für Sie und uns.

  • Lokale Steuern - Eigentümer mit variablen Mietverträgen müssen je nach Gemeinde mit lokalen Steuern wie der Pendlerpauschale rechnen. Wir vermeiden unnötige Veranlagungen, indem wir die Formulierungen in den Verträgen verschärfen. Um die Pendlersteuer für Eigentümer zu vermeiden, die hauptsächlich vermieten und wenig selbst nutzen wollen, haben wir die Selbstnutzung auf maximal 90 Tage begrenzt. Für aktive Eigentümer, die sich für Active Ownership entscheiden, haben wir eine Standardhöchstdauer von fünf Wochen für die Selbstnutzung vorgesehen. Damit soll vermieden werden, dass sich die Eigentümer mit der Mehrwertsteuerprüfung befassen müssen. Wenn jedoch mehr Selbstnutzung gewünscht wird, gibt es Möglichkeiten, von diesen fünf Wochen abzuweichen. Der Eigentümer trägt dann die Verantwortung für die steuerlichen Folgen.

  • Mindestmietertrag - Für Buchungen, die über EuroParcs getätigt werden, berechnen wir eine Mindestmieteinnahme von 30 € pro Nacht. Dies gilt nur, wenn der Eigentümer ein Modell wählt, bei dem er einen variablen Vertrag hat und auch direkt die Nachteile erfährt, wenn ein niedriger Preis angewendet wird. Dies ist zum Beispiel bei dem Modell Active Ownership der Fall.

  • Poolmodell - Wir führen ein Poolmodell ein, bei dem die Einnahmen aller Eigentümermodelle im Park (außer Active Ownership) zusammengerechnet und gerecht verteilt werden. Dies hat zahlreiche Vorteile und wird zu mehr Möglichkeiten zur Optimierung der Mieteinnahmen führen. Außerdem sind die Eigentümer so besser vor dem Risiko enttäuschender Mietergebnisse geschützt. Zusätzlich ergeben sich Effizienzvorteile, da die monatlichen Mietabrechnungen nicht mehr auf Objektebene erstellt werden müssen. Lesen Sie hier mehr über den Mietpool.

  • Vermieterprovisionen - Bei den meisten Modellen sinken die EuroParcs-Vermietungsprovisionen. Daher werden Eigentümer, die derzeit einen variablen BEX-Vertrag haben, mit mehr Mieteinnahmen belohnt.

  • Mehrwertsteuer auf den Mietumsatz - Der Mietumsatz wird immer als Betrag "ohne Mehrwertsteuer" angegeben. Die vom Eigentümer zu zahlende Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu diesem Betrag gezahlt. Dies gilt nur für neue Verträge. Damit entfällt für die Eigentümer das Risiko einer höheren Provisionszahlung an EuroParcs, wenn die Regierung beschließt, die Mehrwertsteuer zu erhöhen.

  • Stornierungseinnahmen - Einnahmen aus der Stornierung von Buchungen (die tatsächlich auf dem Konto von EuroParcs eingehen) werden als Mietumsatz gezählt, und der Eigentümer erhält daher seinen üblichen Anteil (in den entsprechenden Eigentümermodellen).

  • Bereitstellung von Informationen - Auf Wunsch der Eigentümer haben wir uns bereit erklärt, die Eigentümer mindestens einmal im Jahr über die Vermietung auf dem Freizeitmarkt, die Entwicklungen bei EuroParcs und die Vermietung in ihrem Park zu informieren. Außerdem wird die Interessenvertretung der Eigentümer bei jeder Sitzung Einblick in das Vermietungs-Dashboard geben, das die Vermietungsentwicklung in Ihrem Park zeigt.

  • Sperrung für Wartungsarbeiten - Wir haben festgelegt, dass Wartungsarbeiten an Ihrem Ferienhaus, die Sie selbst durchführen, nicht als Selbstnutzung gelten. Wenn Sie während oder nach den Wartungsarbeiten selbst in Ihrem Ferienhaus übernachten, kann dies in Absprache mit dem Parkmanager geschehen. Es gibt jedoch eine Höchstzahl von Wartungstagen, abhängig von dem von Ihnen gewählten Eigentümermodell. 

  • Überprüfung der Immobilie - Für Eigentümer, die über ein festes Mieteinkommen verfügen und sich daher nie selbst in der Immobilie aufhalten, wurde festgelegt, dass sie ein Mal im Jahr in Absprache mit dem Parkverwalter den Zustand der Immobilie inspizieren können.

  • Erstattung von Verbrauchskosten Gästeservice - Wenn dem Eigentümer durch einen Gästeservice zusätzliche Kosten entstehen, wie z. B. Energiekosten durch die Anmietung einer mobilen Klimaanlage, erhält der Eigentümer eine Erstattung zum Ausgleich der erhöhten Kosten. Dies gilt nicht für Annehmlichkeiten, die bereits zur Standardausstattung der Immobilie gehören.

  • Reinigung nach Eigennutzung - Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Reinigung des Ferienhauses nach Eigennutzung selbst vorzunehmen. Die Gebühr für die Kontrolle der Endreinigung durch den Eigentümer selbst entfällt. Sollte die Reinigung jedoch unzureichend sein, wird dies vermerkt und die Reinigungskosten werden dem Eigentümer dennoch zu einem Notfallsatz in Rechnung gestellt.